Ab 25. Mai starten wir wieder mit unserem Trainingsbetrieb in Graz und Hart bei Graz :-)

Ab 25. Mai nehmen wir wieder unseren Trainingsbetrieb in Graz und Hart bei Graz auf. Für die Teilnahme an unseren Trainingseinheiten in Graz ist neben einem gültigen Eintrittstest auch die Anmeldung unter info@aikikai-graz.at erforderlich. Für unsere Vereinsmitglieder steht ein Doodle-Link zur Verfügung, wo ihr euch ebenfalls zu den Trainings anmelden könnt.

Folgende Anzahl an Teilnehmer*innen ist derzeit möglich, wobei maximal 10 Erwachsene + 10 Kinder erlaubt sind:

Kulturhalle (Hart/Graz): max. 10 Erwachsene + 10 Kinder
LSZ Saal 1: 5 Personen, betrifft die Dienstags- und (bei Schlechtwetter) die Donnerstagseinheiten (ab 10. Juni 2021 sind wieder 10 Personen erlaubt)
Waffentraining im Freien: max. 10 Erwachsene + 10 Kinder
LSZ Saal 2: 17 Personen, betrifft die Freitagseinheiten

Folgendes ist bzgl. eines gültigen Nachweises „einer geringen epidemiologischen Gefahr“ zu beachten:

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als „Eintrittstest“ gilt:

+ ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf

+ ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

+ Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
+ Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

+ Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.

Das gesamte Hygienekonzept des Landessportzentrums könnt ihr unten nachlesen:

Unser Donnerstagstraining wird bei Schönwetter im Freien stattfinden, Treffpunkt 18:00, Angermayrstraße 36, 8047 Hart bei Graz. Bei Schlechtwetter findet das Training wie gewohnt um 20:00 im LSZ statt.

Wir freuen uns schon sehr auf euch! Bis bald auf der Matte!